Baumfällung

In manchen Fällen ist es unumgänglich einen Baum zu fällen. Die Fällung wird dann erforderlich, wenn ein Baum eine Gefahr für Mensch und Gebäude darstellt oder die Verkehrssicherheit beeinträchtigt. Darüber hinaus kann ein gefällter Baum bei dichtem Bestand die Standortbedingungen für die restlichen Bäume verbessern. Den verbliebenen Bäumen stehen dann mehr Platz und Nährstoffe zur Verfügung.

Der Grüne Dienst verfügt über die Spezialtechnik sowie die notwendige Erfahrungen und Fachkenntnisse für die sichere und schnelle Beseitigung störender und gefährlicher Bäume. Auch schwer zugängliche Stellen sind durch den Einsatz der Seilklettertechnik problemlos erreichbar.